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Vertrauen, Klicks & Kindergeld: Wenn Software zur Glaubensfrage wird

Odoo, Vertrauen und die Rechnung für den leeren Stuhl


💸 Odoo, Vertrauen und die Rechnung für den leeren Stuhl

Wie man aus einer Einladung eine Lizenzgebühr macht – und aus Kunden einen Kündigungsgrund

Beginnen wir mit einem Gedankenexperiment.

Eines, das jedem CEO, jedem Controller – und jedem, der schon mal gegessen hat – bekannt vorkommen dürfte:

Stell dir vor, du reservierst einen Tisch im Restaurant. Für zwei Personen.

Dein Gast sagt ab. Kommt nicht. Kein Aperitif, kein „Wie geht’s dir?“.

Du isst allein. Bezahlen willst du auch nur dein eigenes Essen – logisch.

Am Ende bekommst du zwei Rechnungen.

Eine für dein Menü – klar, das war lecker.

Und eine für deinen unsichtbaren Gast.

Begründung der Bedienung?

„Der Stuhl war frei. Die Serviette lag bereit. Und – Sie werden es kaum glauben – die Kerze hat gebrannt. Das kostet.“


Willkommen bei Odoo: Der Ort, an dem Vorbereitung schon als Leistung gilt

Genau so funktioniert die Lizenzlogik von Odoo.

Ein Teammitglied bekommt eine Einladung zur Plattform. Klickt nicht. Nutzt nichts. Meldet sich nie an.

Aber zack – Lizenz wird abgerechnet.

Warum?

Weil laut Odoo die Infrastruktur „bereitgestellt“ wurde.

Aha.

Das wäre, als würde dir ein Fitnessstudio jeden Monat 80 € abbuchen, nur weil du einen Turnbeutel besitzt.

Oder als könnte man Kindergeld beantragen – nicht weil ein Kind da ist, sondern weil die „reproduktive Infrastruktur“ stimmt.

Penis? Check.

Systemlogik? Doppelt gecheckt.


Der juristische Teil (für die, die’s genau wissen wollen)

Nach deutschem Recht – konkret § 307 BGB – sind AGB unwirksam, wenn sie eine Vertragspartei unangemessen benachteiligen.

Ein System, das für „Nicht-Nutzung“ Geld verlangt, weil es im Hintergrund die Handtücher schon mal faltet, ist – freundlich formuliert – eine rechtliche Stolperfalle.

Und wenn niemand weiß, dass der bloße Klick auf „Einladen“ schon Kasse macht, dann grüßt auch § 305c BGB: Überraschungsklauseln gehören nicht auf die Rechnung.

Die Reaktion von Odoo: Textbaustein Deluxe

Originalzitat von Odoo:

„Wir sind davon überzeugt, dass Odoo die richtige Wahl für Ihr Unternehmen ist und freuen uns darauf, Sie bei der weiteren Migration und den geplanten Projekten zu unterstützen. Wir sind zuversichtlich, dass sich die anfängliche Irritation schnell legen wird und Sie die vielfältigen Vorteile unseres Systems in vollem Umfang nutzen können.“

Das klingt wie ein Beruhigungstee mit Schuss Baldrian: freundlich, weichgespült – und vor allem gnadenlos neben der Spur.

Denn was hier „Irritation“ genannt wird, ist in Wahrheit eine vertraglich schwer vermittelbare Einbahnstraße Richtung Rechnung.

Oder wie unser Senior sagen würde: 

„Wenn man sich so verhält, hat man entweder kein Geschäftsmodell – oder keine Kunden verdient.“

Die Folge? Vertrauensverlust. Lizenzverlust. Systemwechsel.

Wir hatten ernsthaft geplant, weitere Firmen und weitere Tools auf Odoo zu migrieren. HubSpot raus, alles rein in eine moderne ERP-Lösung. 

Das Projekt ist jetzt definitiv gestrichen. Vertrauen gekündigt. 

Und ja, die Lizenz(en) auch. 🖕

Wer nur vorbereitet, darf nicht kassieren

Digitale Dienstleister müssen liefern. Nicht lavieren.

Wer Rechnungen für Nicht-Leistungen stellt, wird irgendwann nur noch von Textbausteinen leben – denn echte Kunden buchen woanders.

Systemlogik ersetzt kein Vertrauen.

Und die Kerze auf dem leeren Tisch ist kein Geschäftsmodell.

Am Ende entscheidet nicht die Technik über Loyalität – sondern das Gefühl, ernst genommen zu werden.


PS: Kündigung wurde eingereicht. Systemlogisch.
Cheers aus der Kündigungsabteilung.
PRESSEMITTEILUNG FOLGT!





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Vertrauen, Klicks & Kindergeld: Wenn Software zur Glaubensfrage wird
Matthias Leister 20. Juni 2025
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